Leistungen
Die Logopädie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung und wird von Ärzten verschiedener Fachrichtungen verordnet.
Verordnende Ärzte können sein:
Allgemeinmediziner, Kinderärzte, Hals-, Nasen-, Ohrenärzte, Phoniater, Neurologen, Onkologen, Kinder- und Jugendpsychiater, Kieferorthopäden und Zahnärzte.
Bei Vorliegen der ärztlichen Verordnung für eine Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie, die nicht älter als 28 Tage alt sein darf, übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen die Behandlungskosten.
Patienten über 18 Jahre zahlen zusätzlich einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten und die Verordnungsgebühr in Höhe von 10 Euro.
Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind von dieser Zuzahlung stets befreit. Ich behandle in meiner Praxis Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Selbstverständlich können Sie bei mir einen Beratungstermin vereinbaren – auch wenn Ihnen kein Rezept vorliegt. Gerne beantworte ich in diesem Termin Ihre individuellen Fragen und berate Sie ob eine Therapie zum momentanen Zeitpunkt aus logopädischer Sicht sinnvoll wäre. Zudem zeige ich Ihnen verschiedene Lösungsvorschläge für das jeweilige Störungsbild. Die Kosten für diesen Termin belaufen sich auf 50 Euro.
Für Kindergärten und andere Einrichtungen biete ich themenbezogene Informationsabende für Eltern und Erzieher(innen) an. Anhand von praktischen Beispielen erfahren Sie in diesem Zusammenhang die Hintergründe der Sprachentwicklung und bekommen Ideen zur Förderung Ihres Kindes. Wenn Sie Interesse an einem Elternabend für Ihre Einrichtung haben, würde ich mich über eine Kontaktaufnahme sehr freuen.
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der von mir behandelten Störungsbilder.